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   OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15   

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https://dejure.org/2015,9795
OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15 (https://dejure.org/2015,9795)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15 (https://dejure.org/2015,9795)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15 (https://dejure.org/2015,9795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Fehlen einer Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit; fehlende Mitteilung über Verständigungsgespräche

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung vom 19.03.2013 (BVerfGE 133, 168-241) derartige Verstöße einem absoluten Revisionsgrund gleichkommend sanktioniert.

    Hierdurch würde § 243 Abs. 4 StPO entgegen der Vorgabe in BVerfGE 133, 168 ff. zu einer bloßen Ordnungsvorschrift degradiert.

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15
    Während der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.04.2014 (NStZ 2014, 418-419) davon ausging, dass das Urteil nicht darauf beruhen könne, dass Einigungsgespräche teils unvollständig und teils überhaupt nicht protokolliert worden seien, nachdem der Angeklagte dieses Verfahrens vor Abgabe einer Einlassung durch seinen Verteidiger über den Ablauf und den Inhalt der Einigungsgespräche informiert worden sei und angesichts dessen auszuschließen sei, dass der Angeklagte sich anders eingelassen hätte, wenn ihm vom Vorsitzenden nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung Ablauf und Inhalt der Erörterung mitgeteilt worden wären, verwarf das Bundesverfassungsgericht diesen Ansatz mit Beschluss vom 15.01.2015 (BVerfG, 2 BvR 2055/14, zitiert nach juris) und hob die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf.
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15
    Zwar stellt nicht jede formale Verletzung der Begründungsvorschriften einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 235-237; BGH NStZ-RR 2002, 262; BGHSt 45, 117-123).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15
    Während der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.04.2014 (NStZ 2014, 418-419) davon ausging, dass das Urteil nicht darauf beruhen könne, dass Einigungsgespräche teils unvollständig und teils überhaupt nicht protokolliert worden seien, nachdem der Angeklagte dieses Verfahrens vor Abgabe einer Einlassung durch seinen Verteidiger über den Ablauf und den Inhalt der Einigungsgespräche informiert worden sei und angesichts dessen auszuschließen sei, dass der Angeklagte sich anders eingelassen hätte, wenn ihm vom Vorsitzenden nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung Ablauf und Inhalt der Erörterung mitgeteilt worden wären, verwarf das Bundesverfassungsgericht diesen Ansatz mit Beschluss vom 15.01.2015 (BVerfG, 2 BvR 2055/14, zitiert nach juris) und hob die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf.
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03

    Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15
    Zwar stellt nicht jede formale Verletzung der Begründungsvorschriften einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 235-237; BGH NStZ-RR 2002, 262; BGHSt 45, 117-123).
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